BuT-Unterstützung

Was bedeutet BuT-Unterstützung?

BuT-Unterstützung steht für Leistungen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT). Diese finanzielle Hilfe der Bundesregierung ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Teilnahme an Bildung und Freizeitaktivitäten. Dazu gehört auch die Lernförderung für Schüler, um schulische Leistungen zu verbessern. Die Kosten für den Nachhilfeunterricht werden bei entsprechender Bewilligung übernommen. Wenn Ihr Kind Unterstützung benötigt, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung und bieten gezielte Nachhilfe für bessere Chancen in der Schule.

Wer hat Anspruch auf BuT-Leistungen?

Anspruch auf BuT-Leistungen haben Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Dazu zählen Haushalte, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt dabei, gleiche Chancen in Schule und Freizeit zu schaffen – zum Beispiel durch Lernförderung, Schulmaterial oder Mittagessen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kind anspruchsberechtigt ist, beraten wir Sie gerne. 

Für welche Schüler ist Nachhilfe durch BuT kostenlos?

Schülerinnen und Schüler, die folgende Leistungen (selbst oder über die Familie) beziehen, erhalten Lernförderung beim Nachhilfeinstitut Edication for Change über BuT kostenlos:

  • Kinderzuschlag
  • Jobcenter-Leistungen
  • Bürgergeld
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Asylbewerber-Leistungen

Wir helfen gerne dabei, den Antrag auf BuT-Unterstützung zu stellen. Am besten schreiben Sie eine E-Mail an das Nachhilfeinstitut Education for Change: info(at)educationforchange.de.

Wird Lernförderung durch die BuT-Unterstützung bezahlt?

Ja, Lernförderung, Nachhilfeunterricht und Feriennachhilfe kann durch die BuT-Unterstützung bezahlt werden, wenn Ihr Kind in der Schule Schwierigkeiten hat und die Förderung notwendig ist, um das Lernziel zu erreichen. Voraussetzung ist eine Bestätigung der Schule, dass Nachhilfe erforderlich ist. Nach Bewilligung übernimmt das Bildungs- und Teilhabepaket die Kosten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und bieten gezielte Lernförderung, um die schulischen Leistungen Ihres Kindes zu verbessern.

Wo stelle ich einen Antrag auf BuT-Unterstützung?

Den Antrag auf BuT-Unterstützung stellen Sie bei der zuständigen Stelle in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis, oft beim Jobcenter oder Sozialamt. Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, wenden Sie sich an die Familienkasse. Für die Lernförderung ist zusätzlich eine Bestätigung der Schule erforderlich. Wir unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen des Antrags und begleiten Sie Schritt für Schritt, damit Ihr Kind die bestmögliche Förderung erhält.

Bietet Education for Change nur Lernförderung für Schüler an, die BuT-Förderung erhalten?

Unsere Angebote der Lernförderung sind für alle Schülerinnen und Schüler offen. Die Einzelnachhilfe, die Gruppennachhilfe sowie die ZP-Lerncamps sind auch für Selbstzahler offen. Das Nachhilfeinstitut Education for Change unterstützt alle Schülerinnen und Schüler, die die 5. bis 10 Klasse besuchen. Bitte schicken Sie uns eine E-Mail an info(at)educationforchange.de, wenn Sie Fragen zu den Kosten haben.

Wo erhalte ich weitere Informationen, wie ich eine BuT-Unterstützung erhalte?

Bitte schicken Sie uns eine E-Mail an info(at)educationforchange.de. Wir senden Ihnen dann weitere Informationen zu.